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   VGH Hessen, 05.07.2004 - 8 TG 732/04   

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VGH Hessen, 05.07.2004 - 8 TG 732/04 (https://dejure.org/2004,26768)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.07.2004 - 8 TG 732/04 (https://dejure.org/2004,26768)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. Juli 2004 - 8 TG 732/04 (https://dejure.org/2004,26768)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 330
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.2004 - 8 TG 732/04
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG darf bei berufsbezogenen Prüfungen auch eine vertretbare Lösung dann nicht als falsch bewertet werden, wenn sie mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründet ist (BVerfGE 84, 34 [54 f.]).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.2004 - 8 TG 732/04
    Er hat damit einen nach der Rechtsprechung erforderlichen "wirkungsvollen Hinweis" gegeben, der beiden Korrektoren im Widerspruchsverfahren genügenden Anlass zum Überdenken Ihrer Bewertung der Ö II-Klausur des Ast. geben dürfte (vgl. BVerwGE 92, 132 [138f. = NVwZ 1993, 681]).
  • BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 20.92

    Arztrecht - Vorprüfung - Ausschluß - Unwürdigkeit - Unzulässigkeit - Famulus -

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.2004 - 8 TG 732/04
    Dies ergibt sich aus dem vorläufigen Charakter der Zulassung, den das BVerwG in seinem Urteil vom 15.12.1993 (BVerwGE 94, 352 [356]) wie folgt beschrieben hat (vgl. hierzu auch BVerfG, NVwZ 1999, 866):.
  • BVerfG, 12.03.1999 - 1 BvR 355/99

    Keine Verletzung von GG Art 12 Abs 1 durch Nichtzulassung zur

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.2004 - 8 TG 732/04
    Dies ergibt sich aus dem vorläufigen Charakter der Zulassung, den das BVerwG in seinem Urteil vom 15.12.1993 (BVerwGE 94, 352 [356]) wie folgt beschrieben hat (vgl. hierzu auch BVerfG, NVwZ 1999, 866):.
  • VGH Hessen, 03.12.2002 - 8 TG 2413/02

    Anordnungsgrund bei wahrscheinlichem Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund bei

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.2004 - 8 TG 732/04
    Würde eine mündliche Prüfung erst nach dem zeitlich nicht absehbaren Abschluss des Hauptsacheverfahrens stattfinden, wäre der Ast. gezwungen, auf unabsehbare Zeit erarbeitetes Prüfungswissen vorzuhalten, was an sich schon als schwerwiegender Nachteil anzusehen ist (VGH Kassel, NVwZ-RR 2003, 756) und für den Ast. wegen seines fortschreitenden Lebensalters und seiner offenbar wieder aufgenommenen hauptberuflichen Tätigkeit besonders schwierig wäre.
  • VGH Hessen, 04.10.2016 - 9 B 1408/16

    BEGUTACHTUNG; DISSERTATION; DOKUMENTATIONSMÄNGEL; GRUNDSÄTZE DER SICHERUNG GUTER

    Aus diesen Gründen vermag der Senat der vom Antragsteller zitierten Entscheidung des Hess. VGH vom 5. Juli 2004 (- 8 TG 732/04 -, juris) nicht zu folgen.

    Die vom Antragsteller angeführte Rechtsprechung (vgl. etwa die zitiere Entscheidung des 8. Senats des Hess. VGH vom 05.07.2004 - 8 TG 732/04 -, a.a.O., die eine 2. Juristische Staatsprüfung zum Gegenstand hat) ist zur Vorhaltung eines im Hinblick auf eine konkrete Prüfung erarbeiteten, regelmäßig breit gefächerten Prüfungswissens ergangen, wobei regelmäßig wegen der möglichen Vielzahl von Fach- und Sachgebieten völlig offen ist, welche Thematik im Einzelnen zur Abfrage gelangen wird.

  • VG Köln, 16.06.2011 - 6 K 4008/10

    Versagung der Einsichtnahme in Prüfervermerke zu den Klausuren der zweiten

    Sie betreffen insbesondere nicht das konkrete Verfahren eines einzelnen Prüflings, sondern stellen allgemeine Hinweise dar, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 03.04.1997 - 6 B 4.97 - und 11.06.1996 - 6 B 88.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 368, OVG NRW, Beschluss vom 06.07.2006 - 14 A 1272/04 -, VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 23.04.2010 - 9 S 278/10 -, Hess. VGH, Beschluss vom 05.07.2004 - 8 TG 732/04 -.
  • VG München, 13.09.2021 - M 3 E 21.4346

    Fehlerhafte Bewertung der sprachlichen Leistung einer Schülerin in einem

    Allerdings ist aufgrund der dargestellten Interessenabwägung zu Gunsten der Antragstellerin, dieser vorläufig die Teilnahme am Unterricht der Schule zu gestatten (zum Ganzen: so auch HessVGH, B.v. 5.7.2004 - 8 TG 732/04 - juris Rn. 26 schon bei nur offenen Erfolgsaussichten; OVG Lüneburg, B.v. 17.1.2003 - 2 ME 16/03 - juris vorläufige Zulassung schon aufgrund einer bloßen Interessenabwägung).
  • VG Wiesbaden, 13.02.2014 - 7 L 113/14

    Zulassung zu einem Freiversuch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes

    Dem Prüfungsrecht ist jedoch eine vorläufige Zulassung nicht fremd (vgl. u.a. Hess. VGH, NVwZ-RR 2005, 330).
  • VG Kassel, 11.10.2019 - 3 L 2202/19

    Vorläufige Zulassung zur mündlichen Prüfung im Ersten Juristischen Staatsexamen

    Da bereits nach den obigen Ausführungen kein Anordnungsanspruch besteht, kann dahinstehen, ob dem Antragsteller ein Anordnungsgrund zur Seite steht und ob die vorläufige Zulassung zur mündlichen Prüfung eine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache darstellt (vgl. hierzu HessVGH, Beschluss v. 05.07.2004 - 8 TG 732/04, juris).
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